Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Standards, die die Barrierefreiheit von digitalen Inhalten, wie Websites und mobilen Anwendungen, sicherstellen. Sie wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Internet zu erleichtern. Die WCAG sind in viele nationale Gesetze zur Barrierefreiheit eingeflossen, wie etwa das Webzugänglichkeitsgesetz (WZAG) in Österreich oder der European Accessibility Act (EAA) auf EU-Ebene.
Für Unternehmen, die ihre Websites auf die Anforderungen von WCAG 2.2 anpassen müssen, bietet AccessiWay umfassende Unterstützung, um sicherzustellen, dass alle Barrierefreiheitsstandards erfüllt werden.
Erfüllen Sie die Anforderungen des WZAG? AccessiWay unterstützt und beratet Sie dabei, alle Richtlinien und Vorgaben einzuhalten.
Um wirklich zu verstehen, warum die WCAG so wichtig sind, muss man die Institution kennen, die sie erstellt hat. Die WCAG wurden vom World Wide Web Consortium erstellt, bekannt als W3C. Das W3C wurde im Oktober 1994 im MIT Computer Laboratory (MIT/LCS) gegründet, als die Aktivität im Internet weltweit exponentiell anstieg. Die Organisation besteht aus mehr als 440 Mitgliedern, darunter Firmenchefinnen und -chefs, Nonprofit-Organisationen, Universitäten, Regierungsorganisationen und wichtige Industrien ebenso wie Spitzen-Forscherinnen und -Forscher auf diesem Gebiet.
Ursprünglich konzentrierte sich W3C darauf, Web-Protokolle zu standardisieren, um sicherzustellen, dass Websites und Tools miteinander kompatibel sind. Jeder W3C-Standard wird mehrmals überprüft und analysiert, bevor er schließlich von den Mitgliedern anerkannt wird. Üblicherweise unterscheiden W3C-Standards drei Stufen von Barrierefreiheit, von A bis AAA.
Barrierefreiheit im Web war eines der ersten Themen von W3C. Die ersten WCAGs wurden 1999 veröffentlicht, 2008 als WCAG 2.0 überarbeitet und 2018 erneut aktualisiert. Diese Version, 2.1, verwenden wir heute.
Die WCAG 2.2 haben weitreichenden Einfluss auf die Barrierefreiheitsgesetzgebung und viele und viele Regierungen haben sie als Standard für ihre Web-Zugänglichkeits-Gesetze übernommen.
In Österreich beispielsweise sind öffentliche Unternehmen durch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZAG) verpflichtet, die WCAG-Richtlinien zu erfüllen, und ab 2025 wird auch der private Sektor durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) dazu verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass digitale Barrierefreiheit für alle gewährleistet wird.Hier lesen Sie mehr zu den Web Content Accessibility Guidelines: https://www.w3.org/TR/WCAG21/
In Österreich ist seit dem 23. Juni 2021 die Einhaltung der WCAG 2.1-Standards für bestimmte Kategorien verpflichtend. Für private Unternehmen gilt aktuell das Behindertengleichstellungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft, das die EAA-Standards für digitale Produkte und Dienstleistungen auch auf private Unternehmen ausweitet.
Für öffentliche Einrichtungen wie Verwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen der öffentlichen Hilfe und Rehabilitation bleibt das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) relevant und verpflichtet diese zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote.
Die WCAG 2.1-Standards sind seit dem 23. Juni 2021 in Österreich für bestimmte Unternehmen und Institutionen verpflichtend. Dazu gehören vor allem öffentliche Verwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche wirtschaftliche Einrichtungen sowie Einrichtungen der öffentlichen Hilfe und Rehabilitation. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites und digitalen Angebote den Anforderungen der WCAG 2.1 entsprechen, um eine barrierefreie Nutzung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Mit der Veröffentlichung der WCAG 2.2 im Jahr 2023 gibt es neue Richtlinien, die weitere Anforderungen für die digitale Barrierefreiheit beinhalten. Die WCAG 2.2-Standards verbessern vor allem die Zugänglichkeit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen und legen zusätzlichen Wert auf eine benutzerfreundliche Navigation und Bedienbarkeit. Auch wenn die WCAG 2.1 weiterhin gültig sind, sollten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zukünftige Updates ihrer Websites und Anwendungen auf die neuen WCAG 2.2-Standards ausrichten.
Obwohl die WCAG 2.1 derzeit die Mindestanforderung darstellt, könnten die WCAG 2.2-Standards in Zukunft in vielen Fällen verpflichtend werden. Besonders öffentliche Einrichtungen sind dazu angehalten, die neuen Richtlinien zu berücksichtigen, um auch langfristig gesetzeskonform zu bleiben. Ab 2025 werden im Rahmen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) auch private Unternehmen dazu verpflichtet sein, ihre digitalen Angebote entsprechend den Barrierefreiheitsstandards, möglicherweise einschließlich WCAG 2.2, zu gestalten.
Die kontinuierliche Einhaltung der neuesten Standards stellt sicher, dass Websites und digitale Anwendungen für alle Nutzergruppen zugänglich bleiben, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten.
Um wirklich zu verstehen, warum die WCAG so wichtig sind, muss man die Institution kennen, die sie erstellt hat. Die WCAG wurden vom World Wide Web Consortium erstellt, bekannt als W3C. Das W3C wurde im Oktober 1994 im MIT Computer Laboratory (MIT/LCS) gegründet, als die Aktivität im Internet weltweit exponentiell anstieg. Die Organisation besteht aus mehr als 440 Mitgliedern, darunter Firmenchefinnen und -chefs, Nonprofit-Organisationen, Universitäten, Regierungsorganisationen und wichtige Industrien ebenso wie Spitzen-Forscherinnen und -Forscher auf diesem Gebiet.
Ursprünglich konzentrierte sich W3C darauf, Web-Protokolle zu standardisieren, um sicherzustellen, dass Websites und Tools miteinander kompatibel sind. Jeder W3C-Standard wird mehrmals überprüft und analysiert, bevor er schließlich von den Mitgliedern anerkannt wird. Üblicherweise unterscheiden W3C-Standards drei Stufen von Barrierefreiheit, von A bis AAA.
Barrierefreiheit im Web war eines der ersten Themen von W3C. Die ersten WCAGs wurden 1999 veröffentlicht, 2008 als WCAG 2.0 überarbeitet und 2018 erneut aktualisiert. Diese Version, 2.1, verwenden wir heute.
Die WCAG 2.2 haben weitreichenden Einfluss auf die Barrierefreiheitsgesetzgebung und viele und viele Regierungen haben sie als Standard für ihre Web-Zugänglichkeits-Gesetze übernommen.
In Österreich beispielsweise sind öffentliche Unternehmen durch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZAG) verpflichtet, die WCAG-Richtlinien zu erfüllen, und ab 2025 wird auch der private Sektor durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) dazu verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass digitale Barrierefreiheit für alle gewährleistet wird.Hier lesen Sie mehr zu den Web Content Accessibility Guidelines: https://www.w3.org/TR/WCAG21/
In Österreich ist seit dem 23. Juni 2021 die Einhaltung der WCAG 2.1-Standards für bestimmte Kategorien verpflichtend. Für private Unternehmen gilt aktuell das Behindertengleichstellungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft, das die EAA-Standards für digitale Produkte und Dienstleistungen auch auf private Unternehmen ausweitet.
Für öffentliche Einrichtungen wie Verwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen der öffentlichen Hilfe und Rehabilitation bleibt das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) relevant und verpflichtet diese zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote.
Die WCAG 2.1-Standards sind seit dem 23. Juni 2021 in Österreich für bestimmte Unternehmen und Institutionen verpflichtend. Dazu gehören vor allem öffentliche Verwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche wirtschaftliche Einrichtungen sowie Einrichtungen der öffentlichen Hilfe und Rehabilitation. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites und digitalen Angebote den Anforderungen der WCAG 2.1 entsprechen, um eine barrierefreie Nutzung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Mit der Veröffentlichung der WCAG 2.2 im Jahr 2023 gibt es neue Richtlinien, die weitere Anforderungen für die digitale Barrierefreiheit beinhalten. Die WCAG 2.2-Standards verbessern vor allem die Zugänglichkeit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen und legen zusätzlichen Wert auf eine benutzerfreundliche Navigation und Bedienbarkeit. Auch wenn die WCAG 2.1 weiterhin gültig sind, sollten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zukünftige Updates ihrer Websites und Anwendungen auf die neuen WCAG 2.2-Standards ausrichten.
Obwohl die WCAG 2.1 derzeit die Mindestanforderung darstellt, könnten die WCAG 2.2-Standards in Zukunft in vielen Fällen verpflichtend werden. Besonders öffentliche Einrichtungen sind dazu angehalten, die neuen Richtlinien zu berücksichtigen, um auch langfristig gesetzeskonform zu bleiben. Ab 2025 werden im Rahmen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) auch private Unternehmen dazu verpflichtet sein, ihre digitalen Angebote entsprechend den Barrierefreiheitsstandards, möglicherweise einschließlich WCAG 2.2, zu gestalten.
Die kontinuierliche Einhaltung der neuesten Standards stellt sicher, dass Websites und digitale Anwendungen für alle Nutzergruppen zugänglich bleiben, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten.