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LEGISLATION

Viele Länder, auch Österreich, haben Barrierefreiheit in Gesetzen verankert.

98%

der Websites sind für Menschen mit Einschränkungen unzugänglich

1.5

Milliarden Menschen mit Einschränkungen, die Gleichberechtigung verdienen

20%

der Weltbevölkerung, die eine Einschränkung haben

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Ist Ihre Website barrierefrei?Ist Ihre Website WCAG 2.2 AA-konform?

ÜBERBLICk

Ein kurzer Überblick über Gesetze und Richtlinien:

Barrierefreiheit weltweit: die WCAG 2.1

WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines, also Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Der tausendseitige Leitfaden definiert die notwendigen technischen Standards, um Websites für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Er hat enormen Einfluss auf die nationale und übernationale Gesetzgebung.

Über WCAG: Mehr erfahren

Barrierefreiheit in Europa: EN EAA

Die EU hat sich verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, und arbeitet aktiv daran, durch Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit das Nutzungserlebnis für alle Userinnen und User zu verbessern. Im Rahmen dieser Arbeit wird sichergestellt, dass Produkte und Inhalte den aktuellen Standards entsprechen, insbesondere den in den Richtlinien (EU) 2016/2102 und 2019/882 (EAA) aufgeführten.Die Richtlinien verpflichten Organisationen des öffentlichen Sektors und bestimmte Personengruppen, das Grundsatzdokument EN 301 549 auf ihre Websites und Online-Tools anzuwenden.

Über EAA: Mehr erfahren

Barrierefreiheit in Österreich: Web-Zugänglichkeits-Gesetz

In Österreich ist die digitale Barrierefreiheit im Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) geregelt, das seit 2019 in Kraft ist. Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt.

Über das WZG: Mehr erfahren
Österreich

In Österreich wird ab dem 23. Juni 2021 die vollständige Einhaltung der WCAG 2.1-Standards für bestimmte Kategorien gefordert.

Private Unternehmen

Für private Unternehmen greift derzeit das Behindertengleichstellungsgesetz, welches eine Diskriminierung oder Schlechterstellung im Erhalt von Informationen für behinderte Menschen ausschließt. Im Laufe des Jahres 2022 wird es ein neues Gesetz geben, welches ebenbürtig zum WZG die EAA-Standards auch für private Unternehmen regeln wird.

Für öffentliche Einrichtungen

Das Gesetz gilt für Websites und mobile Anwendungen des Bundes bzw. Agenturen des Bundes.‍In der jüngsten Fassung gilt dieses Gesetz für verschiedene Kategorien, darunter:

  • Öffentliche Verwaltungen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Öffentliche wirtschaftliche Einrichtungen
  • Einrichtungen der öffentlichen Hilfe und Rehabilitation
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Vorteil

Fallen Sie unter die beschriebenen Kategorien? Keine Panik!

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Erfahrungsberichte von Kunden
VANTAGGIO

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ERFAHRUNGSBERICHTE

Wir haben mehr als 1.000 Unternehmen barrierefrei gemacht

Sie sprechen über uns:
La StampaANSAForbesIl Messaggero
Häufig gestellte Fragen

Haben Sie noch Fragen zu unseren Beratungen?

Die europäischen Richtlinien, die das Thema der Barrierefreiheit auf supranationaler Ebene regeln, sind: RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen RICHTLINIE (EU) 2019/882 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Barrierefreiheit im Internet ist ein Prozess. Um ein Höchstmaß an Konformität und Barrierefreiheit anzustreben, müssen Sie sich auf fachkundige Berater verlassen. Daher empfehlen wir immer, die automatisierten Dienste der AccessWidget-Software mit unseren Beratungsdiensten zu kombinieren, die Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Anforderungen zu verstehen und sie gemäß den Best Practices auszuführen, so dass Sie gemeinsam daran arbeiten können, das höchstmögliche Maß an Konformität für Ihre Website zu erreichen.

WCAG 2.1 ist ein 1.000-seitiger Leitfaden, in dem erklärt wird, wie barrierefreie Websites für Menschen mit Einschränkungen aussehen und funktionieren sollten - eine Gruppe, die etwa 20 Prozent der Weltbevölkerung ausmacht. Die WCAG decken die Bedürfnisse eines breiten Spektrums von Behinderungen ab, insbesondere die von Blinden und deren Nutzung von Bildschirmlesegeräten wie JAWS, NVDA und Voiceover, von Menschen mit motorischen Behinderungen und deren Bedarf an Tastaturnavigation, von Menschen mit Epilepsie, Farbenblindheit, kognitiven und Lernbehinderungen und anderen Einschränkungen des Sehvermögens. Die ersten WCAG wurden 1999 veröffentlicht, 2008 als WCAG 2.0 überarbeitet und 2018 in der heute verwendeten Form, den 2.1, erneut aktualisiert WCAG 2.1 auf AA-Niveau: Richtlinien, die den Standard für die Gesetzgebung zur Barrierefreiheit im Internet festlegen.SIE WURDEN VON EINER NICHT-JURISTISCHEN STELLE HERAUSGEGEBEN UND HABEN DAHER KEINEN RECHTLICHEN WERT. WCAG2.1AA INSPIRIEREN DIE GESETZGEBUNG;

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